Von Würde und Unwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Ist das wahr?
Der Satz weckt Ehrfurcht. Betrachtet man den Hintergrund seiner Entstehung, den Grund dafür, warum er in unserer Verfassung an erster Stelle steht, dann noch mehr. Er ist die unerschütterliche Antithese zu allem, was in Nazi-Deutschland während des zweiten Weltkrieges geschah. Zu all dem Leid, der Unmenschlichkeit und der Gräuel, die in unserer Heimat herrschten - die unsere Vorfahren ganz Europa und der Welt brachten. Das alles führte zu Stunde-Null. Unser Land lag brach. Zerstört waren nicht nur Städte und Infrastruktur, sondern auch Millionen von Seelen. Moralisch war Deutschland bankrott, unendlich verschuldet. Wollte man in der Zeit danach wieder Fuß fassen, brauchte es einen Bruch, den größtmöglichen Schritt in die exakt entgegengesetzte Richtung. Das Land, in dessen Namen ein Regime die Menschenwürde eben noch vergewaltigt hatte, erklärte diese nun für unantastbar. Für praktisch unberührbar.
Der Satz versteht sich dabei nicht nur als Pflicht des Staates, den einzelnen Menschen nicht zum, nach dem Bundesverfassungsgericht, „[…] bloßen Objekt im Staat zu machen.“ [1] Er steht auch für eine unerschütterliche Garantie, eine Wahrheit, die für einen jeden gilt und die ein jeder zu beachten hat. Auftrag und Anspruch für jeden Teil dieser Gesellschaft.
Er bildete den Grundstein im Fundament einer neuen Verfassungs- und Werteordnung, auf der Deutschland sich neu errichten konnte. Und das tat es. Vom Nullpunkt ging es nun stetig bergauf, sowohl in wirtschaftlicher, als auch in moralischer Sicht. Wenn in Teilen der Gesellschaft heute eine regelrechte moralische Selbstüberhöhung stattfindet, dann nicht zuletzt deshalb, weil man sich seither sicher sein konnte, dass unsere Wertordnung so sicher steht, wie es kaum woanders auf der Welt der Fall war. Freilich nicht ohne jede Schwäche und freilich nicht ohne jede Doppelmoral. Doch im Rahmen dessen, was in dieser Zeitspanne für ein Land zu erreichen war, das zuvor zwei Weltkriege verursacht und verloren hatte, war das wohl tatsächlich die bestmögliche Entwicklung.
Ich würde meine Hand dafür ins Feuer legen, dass unser Staatssystem und seine Gewalten diesem Grundsatz so gut folgen, wie es eben geht, solange Entscheidungen (noch) durch Menschen getroffen werden. So fragwürdig manches auch gerade in den letzten Jahren vereinzelt gewesen sein mag, man denke an teils unverhältnismäßige Coronamaßnahmen, so sehr ist doch festzuhalten, dass sich unser System strukturell stabil zeigt. Ich selbst durfte in meiner juristischen Ausbildung und meinen Nebentätigkeiten Einblick in die Schaltzentralen aller Staatsgewalten nehmen. Besorgter bin ich dadurch nicht geworden.
Für die Gesellschaft gilt das leider nicht.
Nehmen wir den ersten Satz unserer Verfassung als das, was er ist, nämlich nicht nur ein Schutzanspruch der Menschen gegen den Staat, sondern auch ein Auftrag an jeden und jede, die Mitmenschen als solche zu würdigen, dann ist die Menschenwürde auch Maßstab unseres Zusammenlebens. Sie beschreibt einen Mindestwert, den die Menschen sich untereinander gegenseitig zuzugestehen haben. Das Bundesverfassungsgericht sagt es ziemlich klar: “Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu.“ [2] Was wäre das wert, wenn es nur für den Staat gelten würde?
Die Entwicklung, die ich adressiere, beginnt nach meiner Wahrnehmung, besser gesagt, mit meiner Wahrnehmung politischer Zusammenhänge um die 2010er Jahre herum. Europa taumelt gerade durch eine Wirtschaftskrise und es stellt sich die Frage nach dem passenden Umgang hiermit. Geht es um Wirtschaft, führt in Europa kein Weg an Deutschland vorbei, so stehen wir also sehr zentral im Konfliktfeld, das zwischen den europäischen Nationen entsteht und auch in die Gesellschaften getragen wird. Es erwächst grundlegende, fundamentale Kritik am Gebilde der Europäischen Union. Die Auseinandersetzungen scheinen sich zunehmend zu emotionalisieren. Ein subtiler, aber unüberhörbarer Unterton beginnt die Debatten zu bestimmen, der zwischen legitimer und scheinbar falscher Kritik kategorisiert. Wobei falsch hier ein erzieherisches „Nein, nein“ meint, ein „das sollte man nicht“, eben die Unterscheidung zwischen „in Ordnung“ und „böse“. Und da es im menschlichen Wesen liegt, zu kategorisieren und zu sortieren, ist das die Geburtsstunde der Kategorie „EU-Kritiker“, oder auch „Euroskeptiker“.Und obwohl in einer aufgeklärten Gesellschaft sowohl Kritik als auch Skepsis eher konstitutiv als schädlich sind, hängt den Bezeichnungen von Beginn an etwas Verwerfliches an, was dann auch den Menschen anhaftet.
Ab 2015 wird das offensichtlich. Am Umgang mit der sogenannten Flüchtlingskrise scheiden sich vom ersten Moment an die Geister. Zuschreibungen gibt es dabei aus allen Richtungen in alle Richtungen. Bestimmend sind dabei zwei Lager. Die einen befürworten einen einladenden Kurs, der es als Akt Hilfsbereitschaft versteht, den Zustrom von Menschen geschehen zu lassen. Sie versammeln sich hinter dem Leitsatz der Kanzlerin „Wir schaffen das“ und fühlen sich mit der Vorstellung wohl, damit etwas Gutes zu tun. Die anderen sehen hierin einen Kontrollverlust, ein Versagen des Rechtsstaats, die eigenen Grenzen zu sichern und geordnete Verfahren durchzuführen. In den Worten beider Lager ist man fortan also entweder „Gutmensch“ und „Bahnhofsklatscher“, oder, frei nach unserem damaligen Bundespräsidenten, „Dunkeldeutschland“. Ein wahrlich hilfreicher Beitrag…
Die Kategorisierung und Abpackung in Schubladen wird nun schon weitaus persönlicher, denn Gegenstand ist nicht mehr ein juristisches Gebilde wie die Europäische Union, sondern das konkrete Verhalten von und der Umgang mit Menschen. Hier kann man sich mit seinem Standpunkt erstmals die Finger, vielleicht auch seinen Namen verbrennen. Die Problemlösung rückt in den Hintergrund. An erster Stelle steht nunmehr die moralische Werthaltigkeit eines Verhaltens oder einer Haltung. Nicht die Sache, sondern die Einstellung hierzu steht im Mittelpunkt der Betrachtung. Statt um die Lösung kämpft man von nun an um Deutungshoheit und Macht im Diskurs. Wofür auch immer.
Derselbe gesellschaftliche Flächenbrand entzündet sich dann an der Klimafrage. Sie spielt auf zwei Ebenen: Auf der einen Ebene geht es um die Erkenntnis, dass der durch den Menschen verursachte CO²-Ausstoß auf Dauer Auswirkungen auf das Klima hat. Es geht um Prognosen zu den Folgen dieser Entwicklungen. Die zweite Ebene betrifft den Umgang mit dieser Erkenntnis. Also die Frage nach Gegenmaßnahmen und deren Sinnhaftigkeit. Hier lässt sich vortrefflich streiten und genau das wäre der gesellschaftliche Auftrag. Praktisch: Atomkraft - ja/nein? Wind- und Solarenergie - ja/nein? Der geliebte Verbrenner – ja/nein? Oder, noch etwas entkoppelter: weltweite Ausgleichszahlungen für Folgen des Klimawandels– ja/nein? Stattdessen setzt sich das beschriebene Muster fort, man wirft sich gegenseitig vor, das eigentliche Problem zu übersehen, weltfremd zu sein. So entstehen Zuschreibungen wie „Klimaleugner“ und „Klimaspinner“, später auch „Klimakleber“.
Helfen tut das keinem, aber immer mehr Menschen geraten kraft ihrer Meinung zum Thema ins gesellschaftliche Aus. Hieran gewöhnen wir uns Stück für Stück.
So geht es den Menschen und Medien auch in der Corona-Zeit leicht von der Hand, sich gegenseitig treffsicher zu kategorisieren. Die Unschärfen im wissenschaftlich und (!) gesellschaftlich vernünftigen Umgang mit dem Virus werden von der Schärfe der Auseinandersetzung und Abwertung von Mitbürgern überdeckt. Aus Kritikern der Maßnahmen wurden dabei schnell „Corona-Leugner“ oder „Covidioten“ (Saskia Esken – damalige Co-Vorsitzende der SPD). Menschen, die später eine Impfung ablehnten, wurde eine „Tyrannei“ (Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery – damaliger Ratsvorsitzender des Weltärztebundes) oder „Geiselhaft“ (Prof. Dr. Karl Lauterbach – damaliger Gesundheitsminister) an der Gesellschaft vorgeworfen. Auch in die andere Richtung war man nicht zimperlich, wenn auch rein zahlenmäßig schwächer vertreten. Hiernach würden „Schlafschafe“ eine „Corona-Diktatur“ akzeptieren oder unterstützen. Der Diskurs war nicht darauf gerichtet, eine möglichst vernünftige, verhältnismäßige Herangehensweise zu ermitteln, sondern sich möglichst weit über den anderen zu stellen. „Systemling“ oder „Querdenker“…unter dem schien man es nicht mehr zu machen.
Neu war dabei, dass die Gräben nun auch endgültig zwischen Familienmitgliedern und Freunden verliefen. Einmal gegenseitig in die jeweilige Kategorie eingetütet, war es keine Besonderheit mehr, auch den Kontakt zu nahen Verwandten fortan zu meiden. So beschränkte sich die Beurteilung der gesamten Existenz eines Menschen, auch der gesamten gemeinsamen Geschichte letztlich auf seine Haltung zu genau einem Thema. Mit allen daraus resultierenden negativen Konsequenzen. Die Themenliste ließe sich dabei unendlich fortsetzen. Ob Ukraine-Krieg oder Nahostkonflikt, die Schablone ist überall dieselbe.
Erinnern Sie sich an das Zitat des Bundesverfassungsgerichts? „Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu:“ Was bleibt von diesem Achtungsanspruch, wenn jemand einmal als Tyrann oder Systemling gebrandmarkt ist? Wie passt es zur Idee eines sozialen Werteanspruchs, wenn der Kontakt zum engsten Familienkreis aufgrund einer abweichenden Meinung abbricht? Um das klar zu sagen: Das Bundesverfassungsgericht formuliert damit keine Maximalforderung, es geht hier um das Mindeste, das wir uns gegenseitig entgegenzubringen haben.
Die Anerkennung der Würde eines Menschen, unabhängig von seiner Geschichte, seinem Verhalten oder seinen Ansichten, ist nicht etwa das größtmögliche Opfer, das man in dieser Gesellschaft sich gegenseitig zu erbringen hat. Es ist…das Mindeste.
Vielleicht müssen wir wieder klein anfangen. Der kleinstmögliche Perspektivwechsel als Ausgangspunkt für ein Aufeinanderzugehen. Beim nächsten Gang durch die Fußgängerzone, den Stadtpark oder von mir aus auf dem Feldweg, halten Sie sich für jeden, dem Sie begegnen den einfachen Grundsatz vor Augen:
Jeder hat einen Gruß verdient.
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Ein Text von Dr. Niels Lötel
01.09.2025
[1] BVerfG, Beschluss vom 16.07.1969 – 1 BvL 19/63 Randnummer 20 – zitiert nach juris.
[2] BVerfG, Beschluss vom 16.07.1969 – 1 BvL 19/63 Randnummer 20 – zitiert nach juris.